Landgericht Duisburg, 2020-01-30, 64 Ns 50/19

64 Ns 50/19Kantonsgericht30.01.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 64 Ns 50/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-01-30

Aktenzeichen: 64 Ns 50/19

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2020:0130.64NS50.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. kleine Strafkammer

Tenor

Die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Dinslaken – Strafrichter – vom 12.02.2019 wird mit der Maßgabe, dass der Angeklagte des passlosen Aufenthalts schuldig ist, als unbegründet verworfen.

Der Angeklagte hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.

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