Landgericht Duisburg, 2020-01-30, 21 O 54/16

21 O 54/16Kantonsgericht30.01.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 21 O 54/16 — Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2020-01-30

Aktenzeichen: 21 O 54/16

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2020:0130.21O54.16.00

Dokumenttyp: Teilurteil

Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, zugunsten der Klägerin für das Bauvorhaben T in P zu dem Werkvertrag der Parteien vom 04.12./08.12.2015 Sicherheit nach § 648a BGB a.F. in Höhe von 459.314,02 € i.V.m. §§ 232 BGB zu erbringen.

Das Teilurteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % vorläufig vollstreckbar.

Die weiteren Entscheidungen bleiben dem Schlussurteil vorbehalten.

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