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21 O 54/16•Landgericht Duisburg, 2020-01-30, 21 O 54/16
Entscheidungsdatum: 2020-01-30
Aktenzeichen: 21 O 54/16
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2020:0130.21O54.16.00
Dokumenttyp: Teilurteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Die Beklagte wird verurteilt, zugunsten der Klägerin für das Bauvorhaben T in P zu dem Werkvertrag der Parteien vom 04.12./08.12.2015 Sicherheit nach § 648a BGB a.F. in Höhe von 459.314,02 € i.V.m. §§ 232 BGB zu erbringen.
Das Teilurteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % vorläufig vollstreckbar.
Die weiteren Entscheidungen bleiben dem Schlussurteil vorbehalten.
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