Landgericht Duisburg, 2020-01-28, 35 Ks 20/19

35 Ks 20/19Kantonsgericht28.01.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 35 Ks 20/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-01-28

Aktenzeichen: 35 Ks 20/19

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2020:0128.35KS20.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. große Strafkammer

Tenor

Die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus wird angeordnet.

Der Beschuldigte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen sowie die notwendigen Auslagen der Nebenkläger.

  • §§ 211 Abs. 1, Abs. 2, 20, 21, 63 StGB -

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