10 O 329/17•Landgericht Duisburg, 2019-12-20, 10 O 329/17
Landgericht Duisburg, 2019-12-20, 10 O 329/17
10 O 329/17Kantonsgericht20.12.2019
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 10 O 329/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-12-20
Aktenzeichen: 10 O 329/17
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2019:1220.10O329.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Tenor
hat die 10. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg aufgrund mündlicher Verhandlung vom 15.11.2019 durch den Richter am Landgericht C als Einzelrichter
für Recht erkannt:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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