Landgericht Duisburg, 2019-09-30, 4 O 76/19

4 O 76/19Kantonsgericht30.09.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 4 O 76/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-09-30

Aktenzeichen: 4 O 76/19

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2019:0930.4O76.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

für Recht erkannt:

Das gewerbliche Mietverhältnis zwischen der Klägerin und der Beklagten über das Objekt Q-Straße in W, bestehend aus erdgeschossigen Verkaufsflächen von insgesamt rund 111,91 m², wurde nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 03.01.2019 beendet, sondern besteht über den 30.06.2019 hinaus fort.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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