Landgericht Duisburg, 2019-08-29, 21 O 63/18

21 O 63/18Kantonsgericht29.08.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 21 O 63/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-08-29

Aktenzeichen: 21 O 63/18

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2019:0829.21O63.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 22.401,87 € nebst Zinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19.03.2016 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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