Landgericht Duisburg, 2019-08-06, 8 O 150/18

8 O 150/18Kantonsgericht06.08.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 8 O 150/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-08-06

Aktenzeichen: 8 O 150/18

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2019:0806.8O150.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8 O 150/18

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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