36 KLs 10/17•Landgericht Duisburg, 2019-02-06, 36 KLs 10/17
Landgericht Duisburg, 2019-02-06, 36 KLs 10/17
36 KLs 10/17Kantonsgericht06.02.2019
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 36 KLs 10/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-02-06
Aktenzeichen: 36 KLs 10/17
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2019:0206.36KLS10.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. große Strafkammer
Tenor
Das Verfahren wird gegen die Angeklagten E1, H1, E2, K, H2, C und T gemäß § 153 Abs. 2 StPO auf Kosten der Staatskasse, die auch die notwendigen Auslagen der vorgenannten Angeklagten trägt (§ 467 Abs. 1 StPO), eingestellt.
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