Landgericht Duisburg, 2019-02-06, 36 KLs 10/17

36 KLs 10/17Kantonsgericht06.02.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 36 KLs 10/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-02-06

Aktenzeichen: 36 KLs 10/17

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2019:0206.36KLS10.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. große Strafkammer

Tenor

Das Verfahren wird gegen die Angeklagten E1, H1, E2, K, H2, C und T gemäß § 153 Abs. 2 StPO auf Kosten der Staatskasse, die auch die notwendigen Auslagen der vorgenannten Angeklagten trägt (§ 467 Abs. 1 StPO), eingestellt.

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