Landgericht Duisburg, 2019-01-14, 22 O 45/17

22 O 45/17Kantonsgericht14.01.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 22 O 45/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-01-14

Aktenzeichen: 22 O 45/17

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2019:0114.22O45.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Nebenintervenientin, die diese selbst zu tragen hat.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.