Landgericht Duisburg, 2019-01-07, 3 O 227/18

3 O 227/18Kantonsgericht07.01.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 3 O 227/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-01-07

Aktenzeichen: 3 O 227/18

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2019:0107.3O227.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

hat die 3. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg

durch den Richter am Landgericht Dr. P als Einzelrichter

aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 26.11.2018

für R e c h t erkannt:

    1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 3.679,45 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.1.2018 sowie weitere 15,57 € zu zahlen.
    1. Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 412,93 € zu zahlen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 70 % und der Beklagten zu 30 % auferlegt.
    1. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor der Kläger Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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