Landgericht Duisburg, 2018-11-26, 3 O 98/17

3 O 98/17Kantonsgericht26.11.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 3 O 98/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-11-26

Aktenzeichen: 3 O 98/17

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2018:1126.3O98.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg

Tenor

Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an die Klägerin

22.000,-- € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 24. März 2017 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten der Klägerin gesamtschuldnerisch sämtliche über den Klageantrag zu 1) hinausgehenden Mängelbeseitigungskosten die bezüglich der nur ca. 50 Grad öffnen baren Drehfenster an dem Bauvorhaben der Klägerin, T-Straße, ##### P anfallen, zu ersetzen haben.

Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, die Klägerin von Rechtsanwaltskosten des Rechtsanwalt E I, X-Straße, ##### P in Höhe von 1.358,86 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25.4.2018 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages.

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