11 O 75/16•Landgericht Duisburg, 2017-05-29, 11 O 75/16
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 11 O 75/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-05-29
Aktenzeichen: 11 O 75/16
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2017:0529.11O75.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Das Landgericht Duisburg erklärt den Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten für unzulässig (§ 17 a Abs. 2 Satz 1 GVG) und verweist den Rechtsstreit von Amts wegen nach Anhörung der Parteien ohne mündliche Verhandlung gemäß §§ 17 a Abs. 2 GVG, 173 VwGO an das Verwaltungsgericht Düsseldorf.
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