Landgericht Duisburg, 2017-05-23, 22 O 130/10

22 O 130/10Kantonsgericht23.05.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 22 O 130/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-05-23

Aktenzeichen: 22 O 130/10

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2017:0523.22O130.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 23.145,95 € nebst Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz seit dem 4.11.2010 zu zahlen; im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 28 % und die Beklagte zu 72 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

(*)

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