Landgericht Duisburg, 2017-01-16, 36 KLs 26/16

36 KLs 26/16Kantonsgericht16.01.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 36 KLs 26/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-01-16

Aktenzeichen: 36 KLs 26/16

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2017:0116.36KLS26.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von

drei Jahren neun Monaten

verurteilt.

Er trägt die Kosten des Verfahrens.

§ 30a Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 BtMG

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