36 KLs 26/16•Landgericht Duisburg, 2017-01-16, 36 KLs 26/16
Landgericht Duisburg, 2017-01-16, 36 KLs 26/16
36 KLs 26/16Kantonsgericht16.01.2017
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 36 KLs 26/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-01-16
Aktenzeichen: 36 KLs 26/16
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2017:0116.36KLS26.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte wird wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von
drei Jahren neun Monaten
verurteilt.
Er trägt die Kosten des Verfahrens.
§ 30a Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 BtMG
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