Landgericht Duisburg, 2016-11-15, 7 T 27/16

7 T 27/16Kantonsgericht15.11.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 7 T 27/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-11-15

Aktenzeichen: 7 T 27/16

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2016:1115.7T27.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Insolvenzschuldnerin vom 04.09.2015 wird der Beschluss des Amtsgerichts Duisburg vom 28.08.2015 in Gestalt des Nichtabhilfebeschlusses vom 01.02.2016 (Az.: 64 IN 267/14) abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Gegenstandswert für die Eröffnung und Durchführung des Insolvenzverfahrens gemäß § 58 Abs. 1 GKG wird auf 6.907.325,13 Euro festgesetzt.

Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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