Landgericht Duisburg, 2016-11-10, 8 O 492/11

8 O 492/11Kantonsgericht10.11.2016

Regest

Zur Haftung des Herstellers von Kalksandsteinen, bei deren Herstellung Kalk durch Sprühabsorptionsrückstände ersetzt wurde.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 8 O 492/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-11-10

Aktenzeichen: 8 O 492/11

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2016:1110.8O492.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Leitsätze

Zur Haftung des Herstellers von Kalksandsteinen, bei deren Herstellung Kalk durch Sprühabsorptionsrückstände ersetzt wurde.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrags.

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