Landgericht Duisburg, 2016-10-27, 8 O 32/16

8 O 32/16Kantonsgericht27.10.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 8 O 32/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-10-27

Aktenzeichen: 8 O 32/16

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2016:1027.8O32.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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