11 OH 72/13•Landgericht Duisburg, 2016-10-12, 11 OH 72/13
Landgericht Duisburg, 2016-10-12, 11 OH 72/13
11 OH 72/13Kantonsgericht12.10.2016
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 11 OH 72/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-10-12
Aktenzeichen: 11 OH 72/13
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2016:1012.11OH72.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird die Kostenberechnung des früheren Notars G vom 31.1.2013 über 12.692,78 € (Rechnungs-Nr. ##########) auch in der mit Schreiben vom 29.8.2014 überlassenen Fassung über 12.069,82 € aufgehoben.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin trägt der Antragsgegner.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 12.692,78 € festgesetzt.
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