6 O 37/16•Landgericht Duisburg, 2016-09-30, 6 O 37/16
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 6 O 37/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-09-30
Aktenzeichen: 6 O 37/16
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2016:0930.6O37.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer für Handelssachen
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, den Kläger als ordentliches Mitglied im Sinne der §§ 7 Abs. 1 Ziff. 1.1., 8 Abs. 1 seiner Satzung aufzunehmen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 6.000,00 €.
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