Landgericht Duisburg, 2015-12-23, 8 O 42/15

8 O 42/15Kantonsgericht23.12.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 8 O 42/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-12-23

Aktenzeichen: 8 O 42/15

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2015:1223.8O42.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage werden die Kläger verurteilt, an die Beklagte 116,79 EUR zu zahlen. Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Kläger zu 83% und die Beklagte zu 17% tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung durch die jeweils andere Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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