4 O 173/14•Landgericht Duisburg, 2015-11-05, 4 O 173/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 4 O 173/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-11-05
Aktenzeichen: 4 O 173/14
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2015:1105.4O173.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Auf die Widerklage hin wird der Kläger verurteilt,
gegenüber der C KG seine Zustimmung zur
Herausgabe
1.der Motoryacht T, Baunummer
###############, Name: U, Bootsschein-Nummer
des E e.V., und
des Beibootes D, Bau-
Nummer ################, Bootsschein-Nummer
des E e.V.
an die Beklagte zu erklären.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung
in Höhe von 115 % des zu vollstreckenden Betrags vorläufig
vollstreckbar.
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