8 O 361/14•Landgericht Duisburg, 2015-09-28, 8 O 361/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 8 O 361/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-09-28
Aktenzeichen: 8 O 361/14
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2015:0928.8O361.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrags.
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