8 O 253/13•Landgericht Duisburg, 2014-06-03, 8 O 253/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 8 O 253/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-06-03
Aktenzeichen: 8 O 253/13
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2014:0603.8O253.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.