12 T 95/14•Landgericht Duisburg, 2014-05-12, 12 T 95/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 12 T 95/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-05-12
Aktenzeichen: 12 T 95/14
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2014:0512.12T95.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Tenor
Auf die Beschwerde der Betroffenen vom 14. April 2014 wird der Beschluss des Amtsgerichts Duisburg-Hamborn vom 4. April 2014 – Az. 4 XVII 97 / 14 – dahingehend abgeändert, dass die aufrechterhaltene Überprüfungsfrist ( 20. Oktober 2016 ) aufgehoben wird.
Gerichtskosten werden nicht erhoben und außergerichtliche Kosten nicht erstattet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.