12 T 94 / 14•Landgericht Duisburg, 2014-05-07, 12 T 94 / 14
Landgericht Duisburg, 2014-05-07, 12 T 94 / 14
12 T 94 / 14Kantonsgericht07.05.2014
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 12 T 94 / 14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-05-07
Aktenzeichen: 12 T 94 / 14
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2014:0507.12T94.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Tenor
Die Beschwerden der weiter Beteiligten zu 2. ( vom 3. April 2014 ) und der weiter Beteiligten zu 3. ( vom 11. April 2014 ) gegen die Verfügung des Amtsgerichts Mülheim an der Ruhr vom 25. März 2014 werden als unzulässig verworfen.
Gerichtskosten werden nicht erhoben und außergerichtliche Kosten nicht erstattet.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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