Landgericht Duisburg, 2014-05-07, 12 T 94 / 14

12 T 94 / 14Kantonsgericht07.05.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 12 T 94 / 14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-05-07

Aktenzeichen: 12 T 94 / 14

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2014:0507.12T94.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Tenor

Die Beschwerden der weiter Beteiligten zu 2. ( vom 3. April 2014 ) und der weiter Beteiligten zu 3. ( vom 11. April 2014 ) gegen die Verfügung des Amtsgerichts Mülheim an der Ruhr vom 25. März 2014 werden als unzulässig verworfen.

Gerichtskosten werden nicht erhoben und außergerichtliche Kosten nicht erstattet.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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