2 O 289/13•Landgericht Duisburg, 2014-05-05, 2 O 289/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 2 O 289/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-05-05
Aktenzeichen: 2 O 289/13
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2014:0505.2O289.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
| Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
| Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. |
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