Landgericht Duisburg, 2014-04-30, 8 O 385/12

8 O 385/12Kantonsgericht30.04.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 8 O 385/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-04-30

Aktenzeichen: 8 O 385/12

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2014:0430.8O385.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Streithelferin trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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