Landgericht Duisburg, 2014-03-25, 1 O 261/12

1 O 261/12Kantonsgericht25.03.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 1 O 261/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-03-25

Aktenzeichen: 1 O 261/12

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2014:0325.1O261.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des unter dem Aktenzeichen 2 OH 43/09 geführten selbständigen Beweisverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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