2 O 291/12•Landgericht Duisburg, 2014-01-27, 2 O 291/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 2 O 291/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-01-27
Aktenzeichen: 2 O 291/12
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2014:0127.2O291.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Streitwert: 9.750,00 €
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