Landgericht Duisburg, 2013-07-11, 12 O 71/12

12 O 71/12Kantonsgericht11.07.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 12 O 71/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-07-11

Aktenzeichen: 12 O 71/12

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2013:0711.12O71.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, jedoch kann der Kläger die Vollstreckung gegen ihn durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Streitwert: 6.800,00 €.

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