32 Qs-925/245 UJs 89/11-8/13•Landgericht Duisburg, 2013-04-15, 32 Qs-925/245 UJs 89/11-8/13
Landgericht Duisburg, 2013-04-15, 32 Qs-925/245 UJs 89/11-8/13
32 Qs-925/245 UJs 89/11-8/13Kantonsgericht15.04.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 32 Qs-925/245 UJs 89/11-8/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-04-15
Aktenzeichen: 32 Qs-925/245 UJs 89/11-8/13
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2013:0415.32QS925.245UJS89.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Große Strafkammer
Tenor
Die Beschwerden werden kostenpflichtig verworfen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.