7 T 39/12•Landgericht Duisburg, 2012-04-18, 7 T 39/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 7 T 39/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-04-18
Aktenzeichen: 7 T 39/12
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2012:0418.7T39.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Schuldnerin vom 09.03.2012 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Duisburg vom 29.02.2012 (60 IK 250/11) wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.400,- € festgesetzt.
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