13 O 58/10•Landgericht Duisburg, 2012-03-27, 13 O 58/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 13 O 58/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-03-27
Aktenzeichen: 13 O 58/10
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2012:0327.13O58.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Zivilkammer
Tenor
wird das der Beklagten zu 1) zustehende Beitreibungsrecht aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss II des Landgerichts Duisburg vom 03.02.2012 gemäß § 126 ZPO auf den Rechtsanwalt , , , als der Beklagten zu 1) beigeordneten Rechtsanwalt überschrieben
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