4 O 124/11•Landgericht Duisburg, 2011-11-24, 4 O 124/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 4 O 124/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-11-24
Aktenzeichen: 4 O 124/11
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2011:1124.4O124.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 470,- Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15. 3. 2011 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem
Kläger den Höherstufungsschaden im Rahmen der Voll-
kaskoversicherung seines PKW zu ersetzen, der dem Kläger
aus dem Unfallereignis vom 18. 12.2010 entstanden ist.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 8 % und
die Beklagte 92 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien dürfen
die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von
115 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn
nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicher- heit in gleicher Höhe leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.