24 O 40/10•Landgericht Duisburg, 2011-10-24, 24 O 40/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 24 O 40/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-10-24
Aktenzeichen: 24 O 40/10
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2011:1024.24O40.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen
Tenor
Auf die Erinnerung der Landeskasse vom 10.08.2011 gegen die Festsetzung vom 21.04.2011 wird der angefochtene Beschluss dahingehend abgeändert, dass dem Rechtsanwalt aus der Staatskasse 482,60 € (anstelle von 574,29 €) zu zahlen sind.
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