59 Ns 141 Js 135/09 - 4/11•Landgericht Duisburg, 2011-10-19, 59 Ns 141 Js 135/09 - 4/11
Landgericht Duisburg, 2011-10-19, 59 Ns 141 Js 135/09 - 4/11
59 Ns 141 Js 135/09 - 4/11Kantonsgericht19.10.2011
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 59 Ns 141 Js 135/09 - 4/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-10-19
Aktenzeichen: 59 Ns 141 Js 135/09 - 4/11
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2011:1019.59NS141JS135.09.4.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. kleine Strafkammer als Wirtschaftsstrafkammer
Tenor
Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Amtsgerichts Duisburg vom 01.03.2011 aufgehoben.
Die Angeklagte wird wegen Steuerhinterziehung in vier Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 50,- € verurteilt.
Die weitergehende Berufung wird verworfen.
Der Angeklagten wird gestattet, die Gesamtgeldstrafe in monatlichen Raten von 150,- €, beginnend mit dem auf die Rechtskraft des Urteils folgenden Monats, zu zahlen. Gerät sie mit einer Rate in Rückstand, wird der gesamte Restbetrag sofort fällig.
Die Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
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