34 Qs 48/11•Landgericht Duisburg, 2011-10-11, 34 Qs 48/11
Landgericht Duisburg, 2011-10-11, 34 Qs 48/11
34 Qs 48/11Kantonsgericht11.10.2011
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 34 Qs 48/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-10-11
Aktenzeichen: 34 Qs 48/11
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2011:1011.34QS48.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. große Strafkammer des Landgerichts - Wirtschaftsstrafkammer -
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Beschuldigten F. werden der Haftbefehl gegen ihn des Amtsgerichts Duisburg vom 25.08.2011 und der Verschonungsbeschluss des Amtsgerichts Duisburg vom 31.08.2011, jeweils Az. 11 Gs 2123/11, aufgehoben.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dadurch entstandenen notwendigen Auslagen des Beschuldigten werden der Staatskasse auferlegt.
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