Landgericht Duisburg, 2011-08-15, 2 O 461/10

2 O 461/10Kantonsgericht15.08.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 2 O 461/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-08-15

Aktenzeichen: 2 O 461/10

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2011:0815.2O461.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.200,- EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 07.05.2011 sowie Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 861,60 EUR zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig voll-streckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.