Landgericht Duisburg, 2011-08-02, 24 O 144/08

24 O 144/08Kantonsgericht02.08.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 24 O 144/08 — Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2011-08-02

Aktenzeichen: 24 O 144/08

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2011:0802.24O144.08.00

Dokumenttyp: Teilurteil

Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 22.000,00 € (brutto) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.12.2008 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt,

  1. an die Beklagte 100.000,00 € zuzüglich Zinsen in Höhe von

5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.03.2009

zu zahlen,

  1. der Beklagten Auskunft darüber zu geben, welche im Eigentum der

Beklagten stehenden Dokumente sie in ihrem Besitz hat.

Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, jeweils gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages.

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