11 O 45/10•Landgericht Duisburg, 2011-07-12, 11 O 45/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 11 O 45/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-07-12
Aktenzeichen: 11 O 45/10
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2011:0712.11O45.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Das Versäumnisurteil vom 15.03.2011 wird aufrechterhalten.
Der Kläger hat die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 11% des
vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus
dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit
fortgesetzt werden.
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