22 O 19/10•Landgericht Duisburg, 2011-05-31, 22 O 19/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 22 O 19/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-05-31
Aktenzeichen: 22 O 19/10
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2011:0531.22O19.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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