2 O 7/09•Landgericht Duisburg, 2011-03-21, 2 O 7/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 2 O 7/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-03-21
Aktenzeichen: 2 O 7/09
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2011:0321.2O7.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig voll-streckbar.
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