Landgericht Duisburg, 2011-03-21, 2 O 7/09

2 O 7/09Kantonsgericht21.03.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 2 O 7/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-03-21

Aktenzeichen: 2 O 7/09

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2011:0321.2O7.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig voll-streckbar.

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