3 O 126/09•Landgericht Duisburg, 2009-11-18, 3 O 126/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 3 O 126/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-11-18
Aktenzeichen: 3 O 126/09
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2009:1118.3O126.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Das Versäumnisurteil vom 08.07.2009 wird aufrechterhalten.
Dem Beklagten werden die weiteren Kosten des Rechtsstreits auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.
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