Landgericht Duisburg, 2009-11-18, 3 O 126/09

3 O 126/09Kantonsgericht18.11.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 3 O 126/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-11-18

Aktenzeichen: 3 O 126/09

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2009:1118.3O126.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 08.07.2009 wird aufrechterhalten.

Dem Beklagten werden die weiteren Kosten des Rechtsstreits auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.

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