7 T 175/09•Landgericht Duisburg, 2009-11-05, 7 T 175/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 7 T 175/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-11-05
Aktenzeichen: 7 T 175/09
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2009:1105.7T175.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Schuldners gegen den Beschluss des
Amtsgerichts Duisburg vom 24.06.2009 sowie der Prozesskostenhilfe
antrag des Schuldners vom 26.08.2009 werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen dem Schuldner zur Last.
Streitwert für das Beschwerdeverfahren: 31.030,51 €
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