7 S 91/09•Landgericht Duisburg, 2009-08-26, 7 S 91/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 7 S 91/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-08-26
Aktenzeichen: 7 S 91/09
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2009:0826.7S91.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Der Verhandlungstermin vom 11.09.2009 wird aufgehoben.
Die Kammer weist darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO einstimmig durch Beschluss zurweisen
Den Berufungsklägern wird Gelegenheit gegeben, binnen zwei Wochen nach Zugang dieses Beschlusses zu den nachstehenden Hinweisen Stellung zu nehmen und mitzu¬teilen, ob die Berufung aus Kostengründen zurückgenommen wird.
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