Landgericht Duisburg, 2009-07-14, 13 S 55/09

13 S 55/09Kantonsgericht14.07.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 13 S 55/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-07-14

Aktenzeichen: 13 S 55/09

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2009:0714.13S55.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 17.02.2009 verkündete Grundurteil des Amtsgerichts Duisburg-Hamborn - 6 C 414/08 - abgeändert und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangs-vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vorher Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Revision wird zugelassen.

Streitwert: 3.120,10 Euro

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