13 S 55/09•Landgericht Duisburg, 2009-07-14, 13 S 55/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 13 S 55/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-07-14
Aktenzeichen: 13 S 55/09
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2009:0714.13S55.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 17.02.2009 verkündete Grundurteil des Amtsgerichts Duisburg-Hamborn - 6 C 414/08 - abgeändert und die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangs-vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vorher Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Die Revision wird zugelassen.
Streitwert: 3.120,10 Euro
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.