10 O 267/08•Landgericht Duisburg, 2009-06-19, 10 O 267/08
Landgericht Duisburg, 2009-06-19, 10 O 267/08
10 O 267/08Kantonsgericht19.06.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 10 O 267/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-06-19
Aktenzeichen: 10 O 267/08
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2009:0619.10O267.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 30.677,49 € nebst
Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus
jeweils 10.225,83 € seit dem 04.04., dem 05.05. und dem 05.06.2008
sowie weitere 1.286,20 € zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 91 % und der
Beklagte zu 9 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 900,00 € abwenden, sofern nicht die Klägerin vorab Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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