Landgericht Duisburg, 2009-05-12, 24 O 537/05

24 O 537/05Kantonsgericht12.05.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 24 O 537/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-05-12

Aktenzeichen: 24 O 537/05

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2009:0512.24O537.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin wird verurteilt, an die Beklagte 605.283,84 € nebst Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz auf 399.936.- € seit dem 2.10.2004 und aus einem Betrag von jeweils 4.278,08 € seit jedem Monatszweiten von Oktober 2004 bis einschließlich September 2008 zu zahlen. Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

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