Landgericht Duisburg, 2009-05-11, 1 O 343/08

1 O 343/08Kantonsgericht11.05.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 1 O 343/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-05-11

Aktenzeichen: 1 O 343/08

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2009:0511.1O343.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

I.

Das Verfahren wird auf Vorlage des originären Einzelrichters gemäß § 348 Abs. 3 Satz 1 Nr.1 Satz 2 ZPO von der Kammer übernommen, weil besondere Schwierigkeiten tatsächlicher und rechtlicher Art vorliegen.

II.

Der Antrag des Antragstellers vom 15.09.2008 auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.