1 O 343/08•Landgericht Duisburg, 2009-05-11, 1 O 343/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 1 O 343/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-05-11
Aktenzeichen: 1 O 343/08
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2009:0511.1O343.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
I.
Das Verfahren wird auf Vorlage des originären Einzelrichters gemäß § 348 Abs. 3 Satz 1 Nr.1 Satz 2 ZPO von der Kammer übernommen, weil besondere Schwierigkeiten tatsächlicher und rechtlicher Art vorliegen.
II.
Der Antrag des Antragstellers vom 15.09.2008 auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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