65 IK 35/08•Amtsgericht Duisburg, 2009-04-23, 65 IK 35/08
Amtsgericht Duisburg, 2009-04-23, 65 IK 35/08
65 IK 35/08Gericht erster Instanz23.04.2009
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Duisburg — 65 IK 35/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-04-23
Aktenzeichen: 65 IK 35/08
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2009:0423.65IK35.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 65. Abteilung des Amtsgerichts
Tenor
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Der Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung wird zurückgewiesen.
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Der Antrag des Schuldners auf Stundung der Verfahrenskosten wird zurückgewiesen.
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Der Antrag des Schuldners auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen wird mangels Masse abgewiesen.
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Die Kosten des Verfahrens trägt der Schuldner.
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Gegenstandswert (§ 58 Abs. 2 GKG 2004): 100,00 EUR.
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